BDWS auf der SECURITY 2010
Vom 5. bis 8. Oktober 2010 findet zum 19. Mal die SECURITY in Essen statt. Weltweit gibt es keine vergleichbare Veranstaltung dieser Qualität für Sicherheit und Brandschutz. Auch in diesem Jahr sind der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) und die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) mit einem Gemeinschaftsstand vertreten. Erstmals bietet die Messe Essen gemeinsam mit BDWS und BDGW eine Sonderschau „Schutz, Sicherheit & Service“ in Halle 4 auf 300m² an. Im Mittelpunkt steht der Gemeinschaftsstand von BDWS und BDGW. Auf über 130m² werden „Berufsbilder der privaten Sicherheit“ dargestellt. Der Fachausschuss Ausbildung des BDWS informiert über Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Sicherheitswirtschaft. Der Fachausschuss Aviation gibt einen Einblick über die Komplexität der Sicherheitskontrolltätigkeiten auf deutschen Verkehrsflughäfen. Der Fachausschuss Technik zeigt die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Alarmübertragungen. Dieses Leistungsangebot wird durch die Beteiligung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sowie des Forschungsinstituts für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) fachspezifisch ergänzt.
Wir freuen uns über Ihren Besuch in Halle 4 Stand 104!

Steffen Bilger MdB bei WSD Gailing in Ludwigsburg

Auf Einladung des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) war der Abgeordnete des Wahlkreises Ludwigsburg, Steffen Bilger (CDU)(im Bild Mitte), für einen Tag als Praktikant bei einem Unternehmen vor Ort. Die Wahl fiel auf die Firma WSD Security Karl Gailing GmbH & Co. KG in Ludwigsburg. WSD Gailing ist ein seit Generationen inhabergeführtes Unternehmen der Sicherheitsbranche mit 400 Mitarbeitern mit Standorten im Großraum Stuttgart. Firmenchef Klaus Gailing (rechts im Bild) informierte den Abgeordneten über die Probleme der mittelständisch geprägten Branche. Das Problem von Dumpinglöhnen gerade durch die EU-Osterweiterung könne nur durch eine Mindestlohntarifvertrag auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes gelöst werden. Interessant war für den Abgeordneten auch die Wandlung des Geschäftsfeldes, vom klassischen Bewachen der Eingangspforte hin zu integrierten Dienstleistungen rund um das Gebäudemanagement.
MdB Gerold Reichenbach für überprüfbare Sicherheitsdienstleistungsqualität

v.l.n.r.: Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDWS, Gerold Reichenbach, Bundestagsabgeordneter, und Gunnar Rachner, Geschäftsführer KLÜH Security GmbH.
Das Mitglied im Deutschen Bundestag Gerold Reichenbach (SPD), Mit-Initiator des partei- übergreifenden "Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit", besuchte die in seinem Wahlkreis Groß-Gerau gelegene Niederlassung des BDWS-Mitgliedsunternehmens KLÜH Security. Hier stellten sich Gunnar Rachner, Geschäftsführer KLÜH Security, und Denis Haas, Regionalleiter, den Fragen des Bundestagsabgeordneten und nutzen die Gelegenheit, diesen über die vielschichtigen Aufgaben privater Sicherheitsdienstleister aus erster Hand zu informieren. Als Mitglied des Innenausschusses hatte Reichenbach besonderes Interesse an Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungen durch die Branche. Im Austausch wurde deutlich, dass Einvernehmen über qualitative Veränderungen beim Zugang zum Gewerbe besteht. Hierbei sei auch der Mindestlohn-Tarifvertrag eine förderliche Maßnahme.
An diesem Gespräch nahm auch Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDWS, teil. Er informierte den Bundestagsabgeordneten u.a. über die Position des Verbandes zur von der Innenminister Konferenz (IMK) geforderten Zertifizierung privater Sicherheitsdienste. Alle drei waren sich einige, dass die Bedeutung privater Sicherheitsdienstleister zunimmt. Deshalb sei eine bundesweit überprüfbare Qualität unabdingbar, um das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit zu fördern.
Eckpunkte des BDWS zur Verbesserung des Schutzes von Großveranstaltungen
Der Schutz von Veranstaltungen ist für den Erfolg sowie das Bild des Veranstalters und der Genehmigungsbehörde in der Öffentlichkeit von großer Bedeutung. Dabei können qualifizierte Sicherheitsdienstleister zum Einsatz kommen und durch Schutz, Sicherheit und Service zu einer erfolgreichen und sicheren Veranstaltung entscheidend beitragen. Das garantiert eine unbeschwerte Atmosphäre für alle Beteiligten und trägt auch zu einem wirtschaftlichen Erfolg für den Veranstalter bei.
Wichtig ist gerade unter Sicherheitsaspekten eine ganzheitliche Betrachtung aller vorgeschriebenen Maßnahmen. Ein frühzeitiger Austausch aller Sicherheitsakteure ist zwingend erforderlich. Für Groß- bzw. Megaveranstaltungen mit mehreren hunderttausend Teilnehmern müssen geeignete und transparente Qualitätskriterien von den Genehmigungsbehörden festgelegt und kontrolliert werden. Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. (BDWS) stellt sich der Diskussion im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade vom 24. Juli 2010 in Duisburg. Der BDWS will mit den folgenden 10 Eckpunkten seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Verbesserung zum Schutz von Großveranstaltungen leisten. 1. Leistungsfähigkeit des Sicherheitsunternehmens > Führungskräfte mit nachweislicher Erfahrung im Veranstaltungsschutz Haftung: ausreichender Versicherungsschutz > Angemessene Unternehmensgröße in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung bzw. den geforderten Ordnern und Sicherheitskräften > Kommunikations- und Führungsfähigkeit durch den Einsatz geeigneter sowie mindestens mit dem Führungskreis des Veranstalters abgestimmter Funk- und Fernmeldetechnik > Eigene Unternehmenskontrollen durch Supervisor > Vorhandensein eines (allgemeinen) Sicherheitskonzepts für Großveranstaltungen > Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters bzw. Ordnungsbehörden > Frühzeitige Einbindung in die Sicherheitsplanung 2. Einhaltung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für das eingesetzte Personal > Unterrichtungsverfahren bzw. > Sachkundeprüfung > Zuverlässigkeitsüberprüfung ° qualifizierter Auszug aus dem Bundeszentralregister 3. Aufgabenspezifische Qualifizierung 4. Frühzeitige und umfassende veranstaltungsspezifische Einweisung vor einer Großveranstaltung 5. Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne und Qualitätsstandards 6. Einsatz von Subunternehmen nur unter strikter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen 7. Lückenlose Dokumentation 8. Klassifikation von Großveranstaltungen > Gewaltpotenzial > Crowdcontrol, etc. 9. Kontrollen durch Ordnungsbehörden, Polizei, etc. 10. Staatliches Rahmenkonzept für Großveranstaltungen > Vorgaben für Anzahl der Ordner/Sicherheitskräfte analog zur FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006
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